Fortschreiten der ASP - Intensivierte Maßnahmen sind erforderlich!

Der Ausbruch der ASP in Hessen und Rheinland-Pfalz greift weiter um sich. Zwischenzeitlich gibt es 70 bestätigte positive ASP-Befunde bei Wildschweinen sowie 7 ASP-Ausbrüche in Hausschweinebeständen (Stand: 29.07.2024).

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Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Homepage des Friedrich-Löffler- Instituts über den aktuellen Stand:

https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=011&guid=b23899dd-8e6d-4528-a107-8ed598d379b9

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

Ebenso stellt der Landesjagdverband Baden- Württemberg aktuelle Informationen zur ASP zur Verfügung:

https://www.landesjagdverband.de/jagdpraxis/afrikanische-schweinepest/


Die Restriktionszonen ragen mittlerweile nach Baden-Württemberg hinein und betreffen derzeit die Stadt Mannheim und den Rhein-Neckar-Kreis. Eine vorbereitende Maßnahme in der Tierseuchenbekämpfung momentan ist die deutliche Reduktion des Schwarzwildbestandes, um das Risiko der ASP Ausbreitung und damit des Eintrags der ASP in Hausschweinebestände zu minimieren.

Die Veterinärbehörden bitten uns um eine intensive Unterstützung und Kooperation hinsichtlich des ASP- Monitorings!

  • Auch gesund erlegte Wildschweine sollen beprobt werden. Beprobungssets erhalten Sie bei beim Veterinäramt Tübingen. Bitte fragen Sie vor Ihrem Besuch die Verfügbarkeit der Sets ab und lassen sich zur Abholung einen Termin geben.
  • Ebenso dringlich soll Unfallwild beprobt werden.
  • Einzelne Sets zur Beprobung sind in den Verwahrstellen erhältlich, die jedoch als Reserve dienen sollen! Bitte informieren Sie den Ansprechpartner der Verwahrstelle, wenn nur noch 2 Sets im Lageschrank vorhanden sind. Die Kontaktdaten hängen in den Verwahrstellen aus.
  • Die beprobten Wildschweine im Landkreis Tübingen dürfen derzeit noch vor Vorliegen des negativen Untersuchungsergebnisses vermarktet werden.Allerdings muss die Rückverfolgbarkeit lückenlos gewährleistet sein.

Die aktuelle „Jagd in Baden-Württemberg“ (08/20249 Jahrgang 69) gibt ab Seite 12ff einen guten Überblick über das Beprobungsverfahren mit Handlungshinweissen.
https://www.landesjagdverband.de/fileadmin/Medien/LJV/Dokumente/6__Mein_LJV/Jagd_MiBla/2024-Downloads/JBW2408-Homepage-klein.pdf

  • Bitte schauen Sie bei Schwarzwild besonders intensiv auf bedenkliche Merkmale vor und nach dem Schuss
     
    • Diese sind unter anderem abgekommene Tiere, an Flussläufen/ Bachläufen liegende apathische Tiere, Verhaltens- und Bewegungsauffälligkeiten bei Schwarzwild.
    • Einblutungen! Diese sind vor allem im Bereich des Kehldeckels, der Nieren und der Blasenwand sichtbar. Bitte achten Sie ebenso besonders auf eingeblutete Lymphknoten oder Einblutungen/ Farbveränderungen in anderen Organe und Geweben.
      Bitte informieren Sie sich nochmals anhand der einschlägigen Literatur
       
  • Beim Auffinden von Fallwild (Schwarzwild) MUSS das Veterinäramt Tübingen informiert werden. Die Kontaktdaten sind unten gelistet.

Bitte verbleiben Sie direkt vor Ort bis Sie weitere Instruktionen erhalten und sperren Sie ggf. den Fundort ab.

  • Bitte verhindern Sie den Zutritt durch Dritte und Unbefugte.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit dem Fallwild, vermeiden Sie ggf. den Kontakt von Hunden mit dem Fallwild

Sollten Sie wider Erwarten keinen Ansprechpartner erreichen, kontaktieren Sie bitte die Polizei, die dann weitere Maßnahmen in die Wege leiten wird.

  • Ebenso haben Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung einen hohen Stellenwert. Persönliche Kleidung und Ausrüstung muss gewaschen und gereinigt werden, ggf. desinfiziert werden.

Bitte haben Sie jederzeit die ASP im Hinterkopf, wenn Sie revierübergreifend oder gar in betroffenen Gebieten zur Jagd gehen.

Kontaktdaten:

Veterinäramt Tübingen

zu den Geschäftszeiten:                           07071 2073202

außerhalb der Geschäftszeiten:                0176 25760934

ASP- Ansprechpartner der KJV Tübingen

stv. KJM Tobias Walker                          0176 54386941