Wer Patronen wiederladen will, Vorderlader schießen möchte oder Böller abfeuern will muss zeigen, dass er sein Handwerk beherrscht.
Für Interessenten bietet die Schützengesellschaft Tübingen 1562 e.V. den Grundlehrgang mit abschließender Prüfung nach §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz für Wiederlader-, Vorderlader- und Böllerschützen an und lädt die Mitglieder der Kreisjägervereinigung Tübingen dazu ein.
Die Teilnehmer können wahlweise den Lehrgang für Wiederlader, Vorderlader- oder Böllerschützen machen, an allen, an zwei oder nur an einem Lehrgang teilnehmen und die Prüfung ablegen.
Samstag, den 13. Juli 2024 und Sonntag, den 14. Juli 2024 werden die theoretischen Inhalte von 09:00 bis 17:00 Uhr vermittelt und Donnerstag, den 18. Juli 2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr in die Praxis umgesetzt. Im Anschluss daran werden die juristischen Grundlagen von 13:00 bis 17:00 Uhr vermittelt und daran anschließend die Prüfung abgelegt.
Die Gebühren betragen für einen Lehrgang 180 Euro, für zwei Lehrgänge 250 Euro und für alle drei Lehrgänge 320 Euro.
Wichtig: Die Anmeldung erfolgt über den 1. Schützenmeister der SG Tübingen, Julien Gianoli, julien.gianoli(at)sges-tuebingen.de, Tel. 0171/7584781
Nach der Anmeldung bei Julien werden die Gebühren auf folgendes Konto bis zum 27. Juni 2024 eingezahlt:
IBAN: DE86 6415 0020 0003 1414 92
Bank: KSK Tübingen
Verwendungszweck: Lehrgang WL / VL / BL
Wichtig: Für die Zulassung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 SprengG vor Lehrgangsantritt erforderlich. Diese ist rechtzeitig bei der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde zu beantragen. Dies kann bis zu 6 Wochen dauern!
Der praktische Teil erfordert den Schutz des Gehörs.
Lehrgangsleiter:
Anton Hänle
Staatl. anerkannter Lehrgangsträger
Bahnhofstr. 126
72411 Bodelshausen
0171/6836588
pulverfreunde@agentur-haenle.de
Wir bedanken uns bei der Schützengesellschaft für die Organisation und die Möglichkeit zur Teilnahme für die Mitglieder der Kreisjägervereinigung!
Gut Schuss!