Am 2.10.2018 durfte die KJV Tübingen eine Auszeichnung für die hervorragende Schwarzwildbejagung im Landkreis Tübingen vom Ministerium für Ländlichen...
Das Landratsamt Tübingen hat mitgeteilt, dass ab dem 01. Oktober 2018 für die Trichinenuntersuchung bei Haarwild keine Gebühren erhoben werden. Die Gebührenbefreiung ist befristet und abhängig von der Kostenerstattung durch das Land Baden-Württemberg. Sofern kein öffentliches Interesse an einer Gebührenbefreiung mehr besteht, werden wieder Gebühren erhoben.
Zwiefalten - Auf Einladung von Bärbel Behr informierten sich 10 Jägerinnen vom Jägerinnenforum Tübingen über Biologie, Lebensweise und Problematik des...
Aufgrund des großen Interesses an unserer Jahreshauptversammlung verweisen wir gerne nochmals auf den Vortrag zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) von...