Informationen des Biotopobmanns der KJV Tübingen

Von Heckenpflege bis Blühfläche: Zum Ende des Winters bietet sich wieder die Gelegenheit, Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt in den Revieren umzusetzen.

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Liebe Jägerinnen und Jäger,

bis Ende Februar könnten verschiedene Maßnahmen der Biotoppflege an Grundeigentum oder auf gepachteten Flächen in Euren Revieren laufen.

Hecken auf den Stock setzen, Gehölze auslichten etc. Anschließend Gespräche mit den Landwirten führen, ob sie nicht Flächen für die Artenvielfalt zur Verfügung stellen könnten, die sie ohne Einnahmeverlust abrechnen können.

Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten der Förderung:

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg fördert seine Mitglieder durch die Bezuschussung von Saatgut bei der Biotoppflege oder der Neuanlage von Biotopen schon seit vielen Jahren. Seit diesem Jahr wird zusätzlich das Anlegen von Fahrspurpfützen zugunsten gefährdeter Amphibien gefördert.

Saatgutförderung

Wie in den letzten Jahren auch kann wieder bestimmtes Saatgut bestellt werden. Die KJV bezuschusst das Saatgut, sodass mit der Förderung des LJV für Euch keine Kosten entstehen.

Ablauf Saatgutförderung

Es werden keine ausgewählten Mischungen bezuschusst. Stattdessen müssen die eingereichten Mischungen einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

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Kategorie 1: 20 % Zuschuss „Wildacker“

  • Zweijährige Mischung
  • 10 unterschiedliche Pflanzenarten

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Kategorie 2: 40 % Zuschuss „Blühmischung“

  • Mehrjährige Mischung
  • ≥ 20 unterschiedliche Pflanzenarten

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Kategorie 3: 60 % Zuschuss „Gebietsheimische Blühmischung“

 

Wer Saatgut benötigt, bitte mit dem Biotopobmann Bernhard Herrmann Kontakt aufnehmen.

In der Anlage die Gebiete für Saatgutmischungen.

bernhardjosefherrmann(at)t-online.de

Mobil: 015254105558

 

Bitte beachtet dazu auch folgende Informationen des LJV:

Um Ihnen künftig eine noch reibungslosere Antragstellung zu ermöglichen, überarbeiten wir derzeit unser Bearbeitungsverfahren. Ab dem 1. April 2026 steht Ihnen das optimierte Verfahren zur Verfügung, und wir freuen uns darauf, Ihre Anträge ab diesem Zeitpunkt entgegenzunehmen. Weitere Informationen finden Sie in der April-Ausgabe der JAGD in BW.

Auch für folgende Tätigkeiten gibt es Zuschüsse:

Bitte aktuelle Infos hierzu der Homepage LJV entnehmen.

  • Bezuschussung von Pflegearbeiten an Gehölzen/
  • (Feucht-)Biotopen
  • Bezuschussung der Neuanlage von Biotopen und niederen Feldhecken

Wie wird gefördert?

Bei der Bezuschussung von Pflegearbeiten und Neuanlagen von Streu- und Wildobst, Gehölzen, Feldhecken und (Feucht-)Biotopen nehmen die Mitglieder (in Absprache mit den zuständigen Biotop-Obleuten vor Ort) Kontakt mit dem LJV auf. Vor Beginn der Arbeiten muss das Vorgehen – formlos geschildert – beim LJV eingereicht werden. Nach Überprüfung des Antrags und der Freigabe durch den LJV wird nach Beendigung der Arbeiten der tatsächliche Stundenumfang mit einem Formblatt eingereicht. Dabei wird in der Regel ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten für umgesetzte Maßnahmen gewährt. Bei Neupflanzungen werden keine Arbeitskosten (ehrenamtliche Leistung) übernommen. Die gegebenenfalls notwendige Abstimmung mit Behörden und Grundstückseigentümern muss durch den Antragssteller gewährleistet sein.