Das Veterinäramt des Landratsamtes Tübingen informiert, dass die Lage bei der Geflügelpest sich positiv entwickelt. So wurde der letzte tote Schwan am 16.01.2023 geborgen.
Aufgrunddessen wird die telefonische Erreichbarkeit des Veterinäramtes außerhalb der Dienstzeiten wieder reduziert. Unter der angegebenen Mobil-Nr.: 0176 25760934 ist das Veterinäramt daher ab dem 13.02.2023 zwar auch weiterhin am Wochenende erreichbar. Unter der Woche an Werktagen (Mo - Do) liegt aktuell kein Bedarf vor, sodass die Erreichbarkeit auf die Dienstzeiten reduziert wird.
Zudem informiert das Veterinäramt, dass das Fütterungsverbot für Wildenten, Wildgänse und Schwäne, welches nach §33 Abs. 4 JWMG besteht, von Seiten der Unteren Jagdbehörde in Zusammenarbeit mit der Stadt Tübingen umgesetzt wird.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Mitgliedern, die zur Eindämmung der Geflügelpest beitragen und werden an dieser Stelle bei Änderungen der Lage weiter informieren.
