Die Meldungen zu Fuchsräude und Staupe häufen sich gerade im Landkreis Tübingen. Betroffen von dieser Krankheit, welche hauptsächlich direkt von Tier zu Tier übertragen werden, sind meist die Füchse, sie kommt jedoch auch bei anderen Wildtieren vor. Oftmals sind es jedoch nicht die Jägerinnen und Jäger, welche die kranken Tiere entdecken, sondern Personen aus der allgemeinen Bevölkerung, da die kranken Tiere sich häufig in Wohnsiedlungen zurückziehen, wo die Nahrungssuche leichter ist. Die Ausprägung der Krankheit ist unterschiedlich, wobei insbesondere die fortgeschritten erkrankten Tiere mitunter einen erbärmlichen Anblick bieten. Allerdings ist zu bemerken, dass von diesen Tiere keine vermehrte Gefahr für den Menschen ausgeht!
Im Zusammenhang damit stellt sich auch die Frage, wem die kranken Tiere gemeldet werden sollen. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit immer bei den zuständigen Jagdpächter*innen, diese sind bevorzugt zu kontaktieren. Die Problematik besteht aber häufig darin, dass weder die Kontaktdaten noch die genaue Revierzuständigkeit bekannt ist.
Die KJV Tübingen möchte hiermit nun auf mögliche Kontaktwege zu den zuständingen Jagdpächter*innen hinweisen:
- Die Hegeringleiter der KJV Tübingen: Sie können die Reviere den entsprechenden Jagdpächter*innen zuordnen diese bei Bedarf kontaktieren:
Gebiet Tübingen: Heiner Märkle
Gebiet Mössingen: Ralf Hage
Gebiet Rottenburg: Bernhard Hermann
Gebiet Ammerbuch: Martin Schäffer
- Die örtliche Polizeibehörde: Im Fall von Wildtier-Funden, welche eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellen können (z.B. an- oder totgefahrenes Wild, in einer Not-Situation befindliches Wild oder potentiell krankes Wild im Besiedlungsgebiet) wird die Polzeibehörde den Kontakt zu den zuständigen Jagdpächter*innen herstellen, um eine zügige Beseitigung des Tierkörpers zu gewährleisten. Zu beachten ist: Nicht jedes verendete Wildtier sollte der Polizei gemeldet werden, auch um die Polizeibehörden zu entlasten! Wildtiere sterben auch eines natürlichen Todes und können daher auch verendet im Wald oder auf dem Feld aufgefunden werden. In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf für eine Polizeimeldung, da die Jagdpächter*innen diese Wildkörper bei ihren Reviergängen in der Regel selbst auffinden.
Es gibt immer wieder Zeiten, in welchen Räude und Staupe vermehrt auftreten. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen besteht nicht, allerdings können sich Hunde infizieren. Für Hunde ist die Impfung gegen Staupe der beste Schutz. Gegen die Räude hingegen gibt es keine vorbeugende Impfung. Daher sollten Hunde grundsätzlich immer von tot aufgefundenen Tieren ferngehalten werden.
