LJV-Artenschutzprogramm 2024

Auch im Jahr 2024 können Jägerinnen und Jäger durch das LJV-Artenschutzprogramm eine Bezuschussung für Saatgut und Biotoparbeiten beantragen. Hierbei fördern der Landesjagdverband (LJV) und die Kreisjägervereinigung Tübingen (KJV) ihre Mitglieder, um eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten, Lebensräume neu zu gestalten und diese zu verbessern.

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Ziel der Bezuschussung ist es, dass Flächen dauerhaft begrünt werden und mehrjährig stehen bleiben. Das Saatgut wird dem Landwirt kostenlos von den Jägern zur Verfügung gestellt, die Jäger bekommen 50 Prozent Bezuschussung über den LJV, die andere Hälfte übernimmt die KJV Tübingen.

Für die Bestellung nutzen Sie bitte dieses Bestellformular.

Alternativ schicken Sie eine Mail mit den folgenden Informationen an unseren Biotopobmann Bernhard Herrmann:

  • Besteller (Name/Vorname)
  • Revier 
  • Einsaatfläche
  • Gemarkung / Gewand, evtl. Flurstücksnummer
  • Saatgutart
  • Menge

Bitte reichen Sie Ihre Bestellungen bis 20.03.2024 ein, um die volle Förderung zu bekommen.

Das Förderprogramm im Rahmen des LJV-Artenschutzprogrammes umfasst folgende Fördermöglichkeiten:

  • Bezuschussung von Saatgutmischungen für Blühflächen bei LJV und KJV
  • Bezuschussung von Pflegearbeiten an Gehölzen/(Feucht-)Biotopen
  • Bezuschussung der Neuanlage von Biotopen und niederen Feldhecken

Informationen zum Saatgut und Ansaatempfehlungen, sowie die Anträge zur Biotoppflege und Biotopneuanlage finden Sie im Download-Bereich.