Zugelassen sind alle Jagdhunde gem. §2.2 Abs. a) bis d) der Prüfungsordnung, die am Prüfungstag 12 Monate alt sind und deren Eigentümer bzw. Führer Mitglied in einer Unterorganisation des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg oder eines Mitgliedsvereins des Jagdgebrauchshundverbands sind.
Folgende Prüfungen werden durchgeführt:
Modul 1.1 zum Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit für Nachsuchen im Schalenwildrevier gem. §3.1.1 bis 3.2.2 der BrPo.
Die Schweißfährten über 400m werden mit Rehwildschweiß gespritzt.
Nenngeld: € 120,00 (für Mitglieder der KJV Tübingen)
€ 150,00 (für Nichtmitglieder)
Bezahlung mit Abgabe der Nennung als Überweisung auf das Vereinskonto der KJV Tübingen:
KSK Tübingen
BIC: SOLADES1TUB
IBAN: DE24 6415 0020 0000 1484 12
Nennungen ohne Überweisung des Nenngeldes sind ungültig!
Nenngeld ist Reugeld und ist nach abgegebener Meldung auch bei Nichterscheinen fällig.
Bitte auf der Überweisung den Namen des Hundeführers sowie Name des Hundes und die Prüfung (BP Modul 1.1) angeben.
Das Formblatt „Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung“ und die dazugehörige Datenschutzerklärung kann von der Homepage des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Vor Beginn der Prüfung sind dem Prüfungsleiter folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ahnentafel oder Herkunftsnachweis im Original
- Nachweis der gültigen Tollwutschutzimpfung
- Nachweis über bereits abgelegte Prüfungen
- gültiger deutscher Jagdschein
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und des Revierinhabers.
Die Hunde müssen gechipt sein.
Anmeldung ausnahmslos per E-Mail und entsprechendem Anmeldeformular, Datenschutzerklärung und Nachweis der Nenngeldüberweisung bei Sabine Mesick (hundewesen(at)kjv-tuebingen.de). Rückfragen unter 0176-10156328.
Meldeschluss: 01. Juni 2026 (Meldungseingang)
